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Steuerberaterverband Thüringen setzt sich für erweiterte Vertretungsbefugnis vor den Verwaltungsgerichten ein

(Pres­se­mit­tei­lung Steu­er­be­ra­ter­ver­band Thü­rin­gen e.V. vom 15.03.2021)

Der Steu­er­be­ra­ter­ver­band Thü­rin­gen hat sich gemein­sam mit dem Bund der Steu­er­zah­ler Thü­rin­gen an Dirk Adams, Thü­rin­gens Minis­ter für Migra­tion, Jus­tiz und Ver­brau­cher­schutz, gewandt. In dem Brief set­zen sich der Geschäfts­füh­rer des BdSt Thü­rin­gen, Dr. Wolf­gang Oeh­ring, und der Geschäfts­füh­rer des Steu­er­be­ra­ter­ver­ban­des Thü­rin­gen, Mar­tin Wie­der­hold, dafür ein, die Ver­tre­tungs­be­fug­nis von Ange­hö­ri­gen der steu­er­be­ra­ten­den und wirt­schafts­prü­fen­den Berufe dahin­ge­hend zu erwei­tern, dass sie ihre Man­dan­ten auch bei Strei­tig­kei­ten um Corona-Hil­fen ver­tre­ten kön­nen.

Grund für den Appell ist, dass die Ver­tre­tungs­be­fug­nis im ver­wal­tungs­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren bis­her auf Abga­ben­an­ge­le­gen­hei­ten beschränkt ist. Bei Corona-Hil­fen han­delt es sich aber nicht um eine sol­che.

Auf­grund der Kom­ple­xi­tät des Antrags- und Abrech­nungs­ver­fah­rens und der Trag­weite der Corona-Hil­fen für die Exis­tenz der Unter­neh­men ist jedoch die Antrag­stel­lung rich­ti­ger­weise durch einen prü­fen­den Drit­ten ver­pflich­tend. Daher wäre es nur fol­ge­rich­tig, die Ver­tre­tungs­be­fug­nis auf Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer und ver­ei­digte Buch­prü­fer aus­zu­wei­ten. Der BdSt und der Steu­er­be­ra­ter­ver­band Thü­rin­gen bit­ten Minis­ter Adams, sich im Sinne der Betrof­fe­nen auf Bun­des­ebene für eine sol­che Rechts­än­de­rung einzusetzen.

 

 

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