Steuerberaterverband Thüringen setzt sich für erweiterte Vertretungsbefugnis vor den Verwaltungsgerichten ein
(Pressemitteilung Steuerberaterverband Thüringen e.V. vom 15.03.2021)
Der Steuerberaterverband Thüringen hat sich gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler Thüringen an Dirk Adams, Thüringens Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, gewandt. In dem Brief setzen sich der Geschäftsführer des BdSt Thüringen, Dr. Wolfgang Oehring, und der Geschäftsführer des Steuerberaterverbandes Thüringen, Martin Wiederhold, dafür ein, die Vertretungsbefugnis von Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe dahingehend zu erweitern, dass sie ihre Mandanten auch bei Streitigkeiten um Corona-Hilfen vertreten können.
Grund für den Appell ist, dass die Vertretungsbefugnis im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bisher auf Abgabenangelegenheiten beschränkt ist. Bei Corona-Hilfen handelt es sich aber nicht um eine solche.
Aufgrund der Komplexität des Antrags- und Abrechnungsverfahrens und der Tragweite der Corona-Hilfen für die Existenz der Unternehmen ist jedoch die Antragstellung richtigerweise durch einen prüfenden Dritten verpflichtend. Daher wäre es nur folgerichtig, die Vertretungsbefugnis auf Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer auszuweiten. Der BdSt und der Steuerberaterverband Thüringen bitten Minister Adams, sich im Sinne der Betroffenen auf Bundesebene für eine solche Rechtsänderung einzusetzen.