LFB – einheitlicher Ansprechpartner für die Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie
Wer sich als Dienstleistungserbringer niederlassen will, hat eine Reihe berufsrechtlicher Anforderungen zu beachten. Unter Umständen ist eine staatliche Zulassung erforderlich.
Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2006/123/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EG-Dienstleistungsrichtlinie) sollen die damit verbundenen Hindernisse für die Niederlassung von Dienstleistungserbringern in den Mitgliedsstaaten abgebaut werden.
Um die damit verbundenen Verfahren, Anträge und Genehmigungserfordernisse für den Dienstleister so einfach wie möglich zu gestalten, wurden »Einheitliche Ansprechpartner« (EA) eingerichtet, die auf Wunsch schnell und unbürokratisch alle für die jeweilige Dienstleistung vorgeschriebenen Formalitäten gegenüber den Behörden übernehmen.
Im Freistaat Thüringen agieren zunächst die Wirtschaftskammern (Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammern), die Kammern der Freien Berufe sowie der Landesverband der Freien Berufe Thüringen e.V. (LFB) gemeinsam als jeweilige Einheitliche Ansprechpartner (so genanntes Allkammermodell). Die Einheitlichen Ansprechpartner wurden hier auch als Einheitliche Stellen (ES) bezeichnet.
Der LFB wurde mit Wirkung zum 01.11.2009 gemäß dem Thüringer ES-Errichtungsgesetz als Beliehener des Freistaats Thüringen mit den Aufgaben der Einheitlichen Ansprechpartner für die nicht verkammerten Freien Berufe betraut.
Wie alle Einheitlichen Ansprechpartner stand der LFB auf Wunsch diesen in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Existenzgründern und Unternehmen als Kontaktstelle zur Verfügung, und zwar für alle mit der jeweiligen Dienstleistung im Zusammenhang stehenden Verfahren und Formalitäten.
In der Praxis bedeutete dies, dass Existenzgründer und Unternehmen für die persönliche Beratung gemeinsame Geschäftsstellen der Einheitlichen Ansprechpartner kontaktieren konnten, die jeweils bei den IHK/Handwerkskammern in Erfurt, Gera und Suhl eingerichtet worden waren.
Reichte der dort angebotene Service im Einzelfall nicht aus, wurde der Beratungsfall auf Wunsch unmittelbar an die Geschäftsstelle des LFB (bzw. des jeweils zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners) oder deren Kooperationspartner überstellt. Für die nichtverkammerten Freien Berufe konnte dann zum Beispiel eine weitergehende individuelle Existenzgründungsberatung auch über die Steuerberaterkammer Thüringen vermittelt werden, die ihrerseits Mitglied des LFB ist.
Betrifft die Anfrage die Ausübung des Freien Berufs eines Architekten, Ingenieurs, Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Tierarztes, so ist die jeweilige Fachkammer dieses Berufs auch als Einheitlicher Ansprechpartner zuständig:
Architektenkammer Thüringen
Ingenieurkammer Thüringen
Rechtsanwaltskammer Thüringen
Steuerberaterkammer Thüringen
Landestierärztekammer Thüringen
Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Thüringen wurde aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen geändert. Dies war der Grund dafür, die Beleihung des LFB mit den Aufgaben eines einheitlichen Ansprechpartners im Jahre 2019 durch Verwaltungsakt zu widerrufen.