Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Kampf gegen Geldwäsche rechtfertigt keine Einschränkung der beruflichen Selbstverwaltung
Nach einer Pressemitteilung vom 13.03.2023 hat die German Tax Advisers in einem Schreiben an EU-Abgeordnete und andere Stakeholder u.a. den vollständigen Erhalt der beruflichen Selbstverwaltung gefordert. Insbesondere wehren sie sich gegen eine nationale Fachaufsicht für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Die jüngsten Entwicklungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Anti-Geldwäsche-Paket nahmen der Präsident des DStV, StB Torsten Lüth, und StB Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, zum Anlass, sich in einem gemeinsamen Schreiben der German Tax Advisers an zuständige Europaabgeordnete und hochrangige Vertreter der EU-Kommission zu wenden. Eine zentrale Forderung der German Tax Advisers ist der Erhalt des Selbstverwaltungsrechts der Steuerberater und die Gleichbehandlung mit anderen freien Berufen.
Sollten die Pläne des EU-Rats, eine nationale Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüfer und Steuerberaterkammern zu stülpen, Wirklichkeit werden, könnte eine solche Fachaufsicht in Deutschland im geplanten Bundesfinanzkriminalamt angesiedelt werden. Dies würde jedoch einen wesentlichen Einschnitt in den Kernbereich der funktionellen Selbstverwaltung der jeweiligen Kammern bedeuten, die bisher lediglich der Rechtsaufsicht durch die zuständigen Behörden unterliegen. Mit dem Selbstverständnis eines unabhängigen Berufs wäre eine solche Beschränkung unvereinbar. Welchen Mehrwert eine solche Maßnahme im Kampf gegen die Geldwäsche hätte, sei zudem nicht ersichtlich.
Die Unterwerfung der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unter eine Fachaufsicht wäre ihrer Ansicht nach nicht nur eine willkürliche und mit nichts gerechtfertigte Ungleichbehandlung der selbstverwalteten Berufe in Deutschland. Vielmehr würde damit auch völlig ungerechtfertigt unterstellt, die Steuerberaterkammern würden ihrer Aufsichtsfunktion im Bereich der Geldwäschebekämpfung nicht oder nur unzureichend nachkommen.
Der LFB Landesverband Thüringen e.V. unterstützt ausdrücklich die Berufsgruppen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, deren Kammern in Thüringen auch Mitglieder dieses Verbands sind, in ihrem Bestreben, keine weiteren Beschneidungen ihrer beruflichen Selbstverwaltung hinzunehmen.