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Architekten

Mit Architekt und Stadtplaner:
sicher planen, individuell bauen, Kosten sparen

Die Arbeit von Archi­tek­ten, Innen- und Land­schafts­ar­chi­tek­ten sowie Stadt­pla­nern prägt alle Lebens­be­rei­che. Die qua­li­täts­volle Gestal­tung der gebau­ten Umwelt ist daher von erheb­li­cher Bedeu­tung für das All­ge­mein­wohl und erfor­dert in beson­de­rem Maße ein öffent­li­ches Schutzinteresse.

Ob Neu­bau, Umbau, Erwei­te­rung oder Sanie­rung, was auch immer Sie pla­nen – Archi­tek­ten, Innen­ar­chi­tek­ten, Land­schafts­ar­chi­tek­ten und Stadt­pla­ner ste­hen Ihnen in allen Fra­gen des Bau­ens als kom­pe­tente Part­ner zur Seite.

Das Beste daran: Wenn Sie mit Archi­tekt oder Stadt­pla­ner pla­nen und bauen, kön­nen Sie sich dar­auf ver­las­sen, dass er über die Qua­li­fi­ka­tion, aus­rei­chend Berufs­pra­xis und aktu­el­les Wis­sen ver­fügt. Denn: Die Berufs­be­zeich­nun­gen »Archi­tekt«, »Land­schafts­ar­chi­tekt«, »Innen­ar­chi­tekt« und »Stadt­pla­ner« sind durch das Archi­tek­ten­ge­setz geschützt. Nur wer bei der Archi­tek­ten­kam­mer Thü­rin­gen oder einer ande­ren Lan­des­ar­chi­tek­ten- bzw. Stadt­pla­ner­kam­mer Mit­glied ist, darf sie füh­ren. Eine qua­li­fi­zierte aka­de­mi­sche Aus­bil­dung und eine prak­ti­sche Berufs­er­fah­rung von min­des­tens zwei Jah­ren wer­den dafür vorausgesetzt.

Die Archi­tek­ten­kam­mer Thü­rin­gen ist der Zusam­men­schluss aller Archi­tek­ten und Stadt­pla­ner im Frei­staat Thü­rin­gen. Als Inter­es­sens­ver­tre­tung wahrt sie die beruf­li­chen Belange aller Mit­glie­der, för­dert das Anse­hen der Berufs­stände und stärkt die Bau­kul­tur. 1991 als Kör­per­schaft des öffent­li­chen Rechts gegrün­det, unter­liegt sie der Rechts­auf­sicht des Thü­rin­ger Bauministeriums.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen: www.architekten-thueringen.de

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